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Info
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Schmidt GmbH & Co. KG Klappladen-Rollladen-Sonnenschutz (nachfolgend „Auftragnehmer“).
- Alle Rechtsbeziehungen des Auftragnehmers unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Kunde im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) , also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (nachfolgend „Verbraucher“), als auch Unternehmer (§ 14 BGB) , also eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sein.
- Vorliegende AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und mindestens in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und der Auftragnehmerdem nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
- Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGBnicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Die Angebote des Auftragnehmers in Prospekten, Anzeigen oder auf der Webseite sind freibleibend und unverbindlich.
- An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer für einen Zeitraum von 4 Wochen ab Ausstellungsdatum gebunden, sofern im Angebot nichts anderes vermittelt,oder das Angebot vorher widerrufen wurde.
- Der Kunde ist an seine Bestellung (Auftrag) für einen Zeitraum von 2 Wochenab dem auf den Tag der Abgabe der Bestellung folgenden Tag gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag innerhalb dieser Frist in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
- Bei maßgefertigten Artikeln (z. B. Klappladen, Rollladen nach Maß) besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht, sofern die Ware nach Kundenspezifikation angefertigt wurde. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
§ 3 Preise und Anzahlungen
- Die Preise verstehen sich als Gesamtpreise. In Angeboten und Rechnungen werden sie zunächst netto und anschließend inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (brutto) ausgewiesen.
- Handelt es sich bei dem Kunden um einen Steuerschuldner im Sinne des § 13b UStG (Bauleistungen), erfolgt die Rechnungsstellung netto ohne Ausweis der Umsatzsteuer.
- Bei Aufträgen mit einem Bruttowarenwert ab 3.000,00 € ist der Kunde verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme zu leisten.
§ 4 Zahlungsbedingungen und Fristen
- Die individuellen Zahlungsfristen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
- Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Zahlungsziele ab Rechnungsdatum:
a. Reparaturrechnungen: Zahlbar innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug.
b. Alle restlichen Aufträge (Neuanlagen, Großprojekte etc.): Zahlbar innerhalb von 20 Tagen ohne Abzug. - Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Montage und Abnahme
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montageorte zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind. Erschwerende Umstände (z. B. Gerüststellung, erschwerter Zugang), die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
- Der Kunde stellt die für die Montage erforderliche Energie (insb. Baustrom) unentgeltlich zur Verfügung.
- Nach Fertigstellung der Montage erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Diese gilt auch dann als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung ohne Beanstandung in Gebrauch nimmt (z. B. durch regelmäßige Nutzung der Rollläden/Markisen) .
- Kleine Mängel, welche die Funktion der Anlage nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 6 Gewährleistung und Herstellergarantien
- Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Bei Unternehmern gemäß § 14 BGB, wie eingangs unter § 1.3 definiert, beträgt die Gewährleistungsfrist in Fällen des §634a Abs.1 Nr. 1 BGB ein (1) Jahr. Im Übrigen bleibt § 634a BGB unberührt.
- Wenn und soweit der Auftragnehmer Herstellergarantien an den Auftraggeber weitergibt, richten sich Gewährleistungsansprüche nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach den jeweiligen Garantiebedingungen der Hersteller. Kosten für den Aus- und Einbau sowie Anfahrtskosten nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist sind nicht Bestandteil der Herstellergarantie und werden dem Kunden gesondert berechnet.
- Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport -, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann der Auftragnehmer vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
- Der Auftraggeberist verpflichtet, nach Entdeckung eines Mangels mit eigenüblicher Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass Schäden vermieden werden.
- Von der Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Mängel durch:
a. Verschleißteile (z. B. Batterien in Handsendern),
b. Fehlbedienung, Überlastung oder mangelnde Wartung durch den Kunden oder Dritte,
c. Äußere Einwirkung (z. B. Sturm- oder Hagelschäden bei ausgefahrenen Anlagen).
d. Verstöße gegen Vorgaben oder Empfehlungen von Bedienungsanleitungen von Herstellern.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Nebenforderungen (z. B. Montagekosten, Zinsen) Eigentum des Auftragnehmers.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Die Verwahrung durch den Kunden erfolgt unentgeltlich.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer nach Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Kunde gestattet dem Auftragnehmer zu diesem Zweck den Zutritt zu seinem Grundstück bzw. seinen Geschäftsräumen.
- Der Kunde darf die Vorbehaltsware vor der vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen Dritter (z. B. Pfändungen durch Gläubiger des Kunden) hat der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
- Soweit die Vorbehaltsware mit einem Grundstück oder Gebäude fest verbunden wird, tritt der Kunde bereits jetzt etwaige daraus entstehende Forderungen (z. B. gegenüber Versicherungen oder im Falle eines Weiterverkaufs des Grundstücks) in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware sicherungshalber an den Auftragnehmer ab.
§ 8 Liefer- und Leistungsfristen
- Liefertermine oder Fristen gelten nur als annähernd vereinbart, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich (Fixtermin) bestätigt wurden.
- Bei unverbindlichen Terminen gilt eine Leistungserbringung innerhalb von bis zu 6 Wochen nach dem vorgesehenen Termin noch als rechtzeitig.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Pandemien und Epidemien, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen oder nachträgliche Materialbeschaffungsschwierigkeiten – auch bei Vorlieferanten), hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
- Solche Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kundenerforderlich. Voraussetzung ist weiter, dass der Kundenicht selbst mit einer Verpflichtung, insbesondere aus der Geschäftsverbindung, insbesondere seiner Zahlungsverpflichtung und / oder etwaigen Mitwirkungspflichten in Verzug ist.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind, die Teillieferung im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar und die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn der Auftragnehmer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.
§ 9 Versand und Gefahrenübergang
- Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung des Kunden.
- Ist der Kunde Unternehmer(§ 14 BGB), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an die Transportperson (Post, Paketdienst, Spedition) auf den Kunden über. Der Auftragnehmer haftet in diesem Fall nicht für Verlust oder Beschädigung der Sendung auf dem Transportweg.
- Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden auf diesen über (Versandkauf).
- Verzögert sich die Übergabe oder der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. Annahmeverzug), so geht die Gefahr mit der Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den Kunden über.
§ 10 Haftung
- Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Auftragnehmer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer– gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht die Haftung, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt;
c. im Rahmen etwaiger vom Auftragnehmer zugesagter Garantiensowie gemäß Produkthaftungsgesetz. - Außerhalb der vorstehenden Bestimmungen besteht keine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Form rechtserheblicher Anzeigen, Sonstiges
- Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen sowie für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist der Sitz des Auftragnehmers.
- Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich – rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer am Sitz des Auftragnehmers. Vorstehendes (§ 1 1.2 dieser AGB) gilt nicht gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB)im Sinne von §1.3 dieser AGB.
- Schriftlichkeit in Sinne der AGB schließt stets Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Die Schriftform kann stets durch die Textform ersetzt werden. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN -Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungennicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.


